Unsere Satzung
1. Die Probezeit besteht aus einem Jahr, mit anschließender Aufnahmeabstimmung. 2. Der Erhalt des Aufklebers erfolgt sofort. 3. In der Probezeit kann der Aufkleber sofort wieder entfernt werden, wenn der Club durch die Person unangenehm auffällt 4. Der Ausschluss aus dem Club wird durch die Mehrheit entschieden, wenn dies im Interesse des Clubs notwenig ist. 5. Mitglieder sind verpflichtet beim Austritt aus dem Club den Aufkleber umgehend zu entfernen und den Schlüssel vom Clubhaus wieder abzugeben . Erfolgt dies nicht wird dies von drei ausgewählten Personen aus dem Club erledigt. 6. Gezahlte Beiträge und Umlagen werden nicht zurück erstattet. 7. Es besteht die Pflicht pro Jahr ein Treffen mit einer Übernachtung anzufahren . Bei nicht einhalten wird eine Strafe von 50 Euro erhoben die dem Club zugeführt wird. 8. Es besteht rechtzeitige Abmeldepflicht für Meetings, da sonst eine Strafe von einem Euro erhoben wird. 9. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. 10. Aufgenommen werden nur Personen die einen Opel fahren. Ausgenommen sind die dazugehörigen Partner. 11. Der Unkostenbeitrag beträgt 5 Euro im Monat, der bis zum 10ten des Monats zu begleichen ist. Bei nicht einhalten kommt bei jedem fehlenden Monat 1 Euro dazu. Der Beitrag ist für: Clubhaus, Grillkohle, Lampen, Anzünder usw. Bei grösseren Anschaffungen wird der Betrag durch die Mitgliederzahl geteilt und muss durch die Mehrheit beschlossen werden.
Euch kommt es bestimmt komisch vor das wir ein wenig strenger mit unserer Satzung sind, bedanken kann man sich bei den Leuten die uns dazu veranlassten diese Regeln aufzustellen ! |